Kritik am neuen EEG und am CO2-Preis

14.01.2021
Biogas-Anlage

(AFU) – Mit Neujahr traten neue Bestimmungen in Deutschland in Kraft: Ein novelliertes Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und eine CO2-Bepreisung. Beide sollen dem Klimawandel entgegentreten, was aber von Experten und den Verbänden der Erneuerbaren Energien angezweifelt wird.

Ausschreibungen als Zankapfel

Als zentrales EEG-Ziel wird ein 65%-Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 festgelegt. Dieses soll mit Ausschreibungen erreicht werden. Dazu werden jährliche Ausbaumengen ausgeschrieben. Und an diesem Ausschreibungssystem wird gleich Kritik geübt, denn kurzfristig wurden hier noch Änderungen umgesetzt. Vor allem die Windenergie und die Biogas-Branche werden davon betroffen sein, denn bei einer Unterdeckung der Ausschreibung soll das Volumen gekürzt werden. Der deutsche Bundesverband für Erneuerbare Energien (BEE) spricht davon, dass der suggerierte Wettbewerb damit ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert wird. „Die Festlegungen zum Ausbaupfad und zu den Strommengen verkommen damit zur Symbolik. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen. Damit werden gleichzeitig die Ziele von Energiewende und Klimaschutz gefährdet“, erklärte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Auch für die Bioenergie gibt es eine Neuregelung, bei der bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 Prozent der Neuanlagen und 80 Prozent der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten. „Obwohl die in der Vergangenheit zu niedrigen Gebotshöchstwerte, welche zur Unterdeckung der Ausschreibungen geführt hatten, in der EEG-Novelle angehoben wurden, bestehen auch hier große Risiken. Denn durch die neue Regelung wird die Unsicherheit bei den Bietern vorerst steigen. Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst 3 bis 4 Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, so Peter.

„Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter verschlimmbessert. Mit dem verabschiedeten Gesetzestext kommt damit erneut der Regierungsunwille zum Ausdruck, die Erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes und Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort anzuerkennen. Es läuft also auf eine weitere Novelle nach einem Regierungswechsel Ende des Jahres hinaus“, zeigt sich Peter enttäuscht.

CO2-Bepreisung startet

Am 1. Jänner 2021 startete in Deutschland der nationale Emissionshandel in den Sektoren Wärme und Verkehr. Damit wird auf fossile Brenn- und Kraftstoffe ein CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne eingehoben; dieser wird stufenweise bis 2025 auf 55 Euro erhöht. Unternehmen, die diese fossilen Energieträger auf den Markt bringen, müssen ab Jahresbeginn entsprechende Emissionszertifikate erwerben. Die CO2-Bepreisung wird aber auch zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern durchsickern. Um die gestiegenen Kosten auszugleichen, sollen die Einnahmen aus dem Emissionshandel zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten genutzt werden. So soll bereits ab 2021 die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – die EEG-Umlage – gesenkt werden, wodurch Stromkosten künftig sinken sollen. Um ansteigende Kraftstoffpreise auszugleichen, soll ab 2024 die Pendlerpauschale erhöht werden.

Dazu schrieb Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in einen Kommentar im Handelsblatt: „Der eingeführte CO2-Preis ist weder fair noch wirkungsvoll. Man hat einen komplizierten und kostspieligen nationalen Emissionsrechtehandel eingerichtet. Was nach freiem Markt klingen soll, ist in Wahrheit per (viel zu niedrigem) Festpreis geregelt: Statt des nach Schätzung des Umweltbundesamts notwendigen Preises von 195 Euro pro CO2-Tonne ist der fossile Spaß zum Schnäppchenpreis von anfangs 25 Euro und später 60 Euro zu haben. Besonders absurd: Mit der gleichzeitigen Erhöhung der Pendlerpauschale wird ausgerechnet das Fahren von emissionsstarken Verbrennern belohnt. Die angestrebte Emissionsminderung wird so höchstens zu einem Drittel erreicht. Die parallele Vereinbarung zur Senkung des Strompreises ist gut und wichtig, belohnt aber leider fossile wie erneuerbare Energien gleichermaßen. Trotzdem: Die Einführung eines CO2-Preises ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen Kostenwahrheit und soziale Gerechtigkeit. Kluger Klimaschutz schafft beides.