Einigung beim Gebäudeenergiegesetz?

29.06.2023
Cartoon über das geplante Gebäudeenergiegesetz im Frühjahr 2023

(AFU) – Nach langen Diskussionen, einem veritablen Imageschaden für die Wärmewende und einer Einigung in letzter Sekunde vor der Sommerpause soll eine weitere Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nächste Woche im deutschen Bundestag beschlossen werden. Federführend am Projekt war der Grüne Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, der enormen Gegenwind für seine zuvor präsentierten Pläne erfuhr. Nunmehr hat sich die Ampelkoalition auf einen Kompromiss geeinigt, heißt es. Es sind aber noch einige Fragen offen. Das sind die vorerst verkündeten Änderungen:

  • Grundsätzlich muss ab 1. Jänner 2024 jede neu eingebaute Heizungsanlage (Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% Erneuerbare Energie nutzen. 
  • Gasheizungen dürfen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten weiterhin eingebaut werden, wenn sie mit Wasserstoff betrieben werden können.
  • Das GEG soll mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Bis 2028 sollen kommunale Wärmepläne erarbeitet werden – also ob die Möglichkeit besteht bzw. bestehen wird, sich an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz anschließen zu können. Wenn die Pläne vorhanden sind, soll das GEG auch für Bestandsgebäude gelten. Dadurch können vorerst im Bestand weiterhin Gasheizungen eingebaut/ausgetauscht/repariert werden. Von 2029 an soll in den verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15%, ab 2035 ein Anteil von 30% und ab 2040 ein Anteil von 60% Biogas oder Wasserstoff eingesetzt werden.
  • Ölheizungen im Bestand müssen nicht getauscht werden. Eine Reparatur ist möglich.
  • Holzheizungen fallen wieder ausnahmslos unter die Kategorie erneuerbar, und eine Kombi-Pflicht mit Solar und Puffer ist gefallen.
  • Noch offen und undurchsichtig sind die geplanten Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel für über 80jährige.
  • Die Modernisierungsumlage wird auf 10% erhöht, wenn der Vermieter eine staatliche Föderung in Anspruch nimmt.
  • Unter Voraussetzungen sollen bis zu 70% der Investitionskosten beim Kauf einer „erneuerbaren“ Heizung übernommen werden – 30% einkommensunabhängig und für alle.

Weitere Details werden hoffentlich nächste Woche bekanntgegeben.