Mit Leistungspreis zu mehr Effizienz?

05.11.2026

(PA_E-Control) – Die regulierungsbehörde E-Control die Begutachtung für die neuen Netzentgelte, die ab Jänner 2027 gelten, gestartet. Die entsprechende Tarife-Verordnung der Regulierungskommission legt fest, welche Entgelte die NetzkundInnen für die Nutzung der Netze sowie für weitere Systemleistungen zu bezahlen haben. 

Neue Regeln für die Energiewende 

Als Basis für die nun vorliegende Tarife -Verordnung (SN-T-V) gilt die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V). Diese ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung der Energiewende in Österreich. Ziel des neuen Systems der Netzentgelte ist eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Kosten. Kund:innen erhalten mehr Möglichkeiten, um ihre Netzkosten aktiv zu beeinflussen. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die Netze gleichmäßiger zu nutzen. Durch die bessere Auslastung können die Kosten für alle mittel- und langfristig reduziert werden. Zudem werden Anreize für einen systemdienlichen Umgang mit Strom geschaffen. Die Tarife-Verordnung berücksichtigt die Kosten und Mengen in den jeweiligen Netzbereichen und Netzebenen.

Flexibilität soll die neue Währung im Netzbereich werden

Flexibilität und effiziente Netznutzung werden wichtiger. Mit dem Tarif für flexible Entnahme werden Anreize geschaffen, vereinbarte Flexibilität beim Strombezug bereitzustellen und dadurch das Netz effizienter zu nutzen und Lasten in jene Zeiten zu schieben, in denen das Netz dies auch ohne zusätzlichen Ausbau verträgt. Auch für bestimmte Speicheranwendungen und Flexibilitätsleistungen werden eigene Entgeltregelungen festgelegt. Haushaltskund:innen können davon ebenfalls profitieren, z.B. wenn der Einsatz der Wärmepumpe oder das Laden des E-Autos zeitlich verschoben werden.

Die neue Tarifstruktur ist ein weiterer Schritt hin zu einem Stromsystem, in dem Netzkosten transparent zugeordnet und vorhandene Netzkapazitäten effizient genutzt werden. Denn entscheidend für den Netzausbau sind nicht allein die verbrauchten Strommengen, sondern insbesondere auch die Leistungsspitzen, auf die die Netze ausgelegt werden müssen.

Altes System trifft auf neues System

Künftig soll nicht mehr – wie bisher – ausschließlich die Menge des verbrauchten Stroms, also der Arbeitspreis, für die Netzentgelte maßgeblich sein, sondern stufenweise die bezogene Leistung zu einem wichtigen Faktor werden. Langfristig soll es eine Aufteilung zwischen Arbeits- und Leistungspreis von 50:50 geben. Hier ist allerdings eine Übergangsfrist vorgesehen. Konkret kann die Einführung des Leistungspreises pro Netzbereich von den jeweiligen Netzbetreibern entschieden werden, und zwar innerhalb einer Zeitspanne vom 1. Jänner 2027 bis spätestens 1. Juli 2028. Ab spätestens diesem Zeitpunkt gilt dann der Leistungspreis für alle. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden ohne leistungsstarke Anwendungen, wie z.B. Sauna, wird die Umstellung auf der Rechnung kaum Auswirkungen haben. Durch Anpassungen im Verbrauchsverhalten können jedoch auch bei leistungsstarken Anwendungen die Netzkosten gedämpft werden.

Zwei Tarifsysteme verordnet

Von der Regulierungskommission wurden die Tarife für beide Systeme veröffentlicht, also für das bestehende System und für die neue Systematik. Letztere gilt erst dann, wenn die jeweiligen Netzbereiche entsprechend auf das neue System umgestellt haben. 

Vorläufige Zahlen versprechen gute Nachrichten laut E-Control

Laut den in Begutachtung befindlichen Zahlen wird es in etlichen Netzbereichen zu Senkungen bei den Netzentgelten geben. In einigen wenigen Netzbereichen gibt es Netzentgelterhöhungen, vor allem in Kärnten. 

Für die Netzebene 7 „nicht leistungsgemessen“, auf der in aller Regel die Haushalte liegen, ist – laut vorläufigen Zahlen – im Österreichschnitt ab 1. Jänner 2027 (noch ohne neu eingeführten Leistungspreis) eine Senkung von 3,6% zu verzeichnen. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von rund 15 Euro pro Jahr.Die Netztarife zeigen somit, dass es mit der Regulierungssystematik nun gelungen ist, stabilisierende Effekte zu bewirken. 

Mit der neuen Systematik, Umstellung auf einen Leistungspreis für alle Kund:innen auf der Netzebene 7, ist sogar eine Senkung von 5,7% für durchschnittliche Haushaltskunden zu verzeichnen. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von rund 24 Euro pro Jahr.

Weitere Details zu den einzelnen Netzbereichen finden Sie auf der Homepage der E-Control unter folgendem link:

https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/systemnutzungsentgelte-grundsatzverordnung

Die Begutachtung der neuen Systemnutzungsentgelte läuft bis 20. November 2026. 

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