Keine Zeit für Energieeffizienzgesetz

Auch Wintersonne kann Beitrag leisten Weiter Studie einklagen

Ambitionierte Ziele gesetzt – aber Maßnahmen fehlen

05.11.2026

(AFU) – Alle Jahre wieder wartet die Energieeffizienzbranche auf die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) ins nationale Recht. Dies hätte bis Oktober 2025 passieren sollen. Nunmehr läuft diesbezüglich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Wie jedes Jahr erhofft sich die Branche beim DECA-Energieeffizienzkongress Neuigkeiten von Michael Aumann, Abteilungsleiter für Energieeffizienz und Wärme im Wirtschaftsministerium, der für die Politik geradestehen muss. Seine Erklärung: „Die Politik schafft es im Augenblick nicht, bei der Fülle an Energiethemen weitere zu bearbeiten bzw. umzusetzen. Ja, wir haben hierbei ein Vertragsverletzungsverfahren, aber wir haben auch noch andere. Uns ist allen die Dringlichkeit bekannt. Es ist nicht nur die EED sondern auch die Gebäuderichtlinie, die sehr stark ins Thema Effizienz greift und wo sich die Materien überkreuzen.“ Wann die Umsetzung erfolgen wird, konnte Aumann nicht abschätzen.  

Reformstau angehen

Hart ins Gericht ging Martin Hagleitner, Leiter des Ausschusses für Ressourcen, Energie & Ökologie in der Industriellenvereinigung und CEO von Austria Email AG, mit der heimischen Politik: „Es ist lobenswert, sich ambitionierte Klimaziele zu setzen, die aber gleichzeitig unrealistisch sind, wenn man sich die wenigen Maßnahmen ansieht. Fakt ist, dass Energie billiger bzw. leistbarer werden muss. Die heimischen Strompreise sind bis zu zehnmal höher verglichen mit China oder USA. Und dann noch ein Goldplating zu postulieren, also die EU-Ziele noch zu übertreffen, macht es nicht besser. Es gilt den Reformstau endlich anzugehen! Man kann mit einfachen legistischen Änderungen sehr viel erreichen, anstatt nur über Stop-and-go-Förderungen zu diskutieren. Zum Beispiel: Zustimmungsquoten im Wohnrecht streichen; Änderung des Mietrechts; genaue Dekarbonisierungsziele, damit alle Planungssicherheit haben.“  

Kostenteilung

Christian Streissler von der Arbeiterkammer verwies auf die kritischen Ergebnisse der Bundeswettbewerbsbehörde in Bezug auf die Fernwärme und äußerte einen Vorschlag bezogen auf die Energieeffizienz: „Die CO2-Kosten eines Gebäudes sollten sich die MieterInnen und VermieterInnen teilen – und zwar in Abhängigkeit der thermischen Qualität des Gebäudes.“  DECA-Obmann Josef Wolfbeißer entgegnete: „Das ist sehr herausfordernd, weil die MieterInnen nicht einsehen, warum sie sich daran beteiligen sollen, da sie nur eingemietet sind.“

Fernwärmezukunft hybrid

„52% des Endverbrauches der Fernwärme wird durch erneuerbare Energieträger bereitgestellt – vornehmlich durch Bioenergie. Davon hält der Gebäudesektor einen Anteil von 32%, der Rest ist Prozesswärme. Die Energiewende kann im Fernwärmebereich einfacher und strukturierter erfolgen. Der Trend geht hierbei zur Kopplung von Biowärme, Großwärmepumpe und Abwärme, was alles mit regionaler Wertschöpfung verbunden ist“, erklärte Andrea Domberger, Geschäftsführerin der Kelag Energie & Wärme.

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