
(AFU) – Beim Pressefoyer nach der Ministerratssitzung dieser Woche informierten Klimaschutzminister Norbert Totschnig, Finanzminister Markus Marterbauer und Staatssekretär Sepp Schellhorn über die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-Gesetz) sowie über das neue CO2-Speicherungsgesetz. Die Begutachtungsfristen laufen bis 1. November.
UVP-Novelle: Alles wird schneller?
Der Kern der UVP-Novelle ist das Spannungsfeld zwischen schnelleren Genehmigungen und weiterhin hohem Umweltschutzstandards zu regulieren. Die Regierung begründet die Änderungen vor allem mit der nötigen Verfahrensbeschleunigung, Verwaltungsvereinfachung, Rechtssicherheit und EU-Rechtskonformität (REDIII).
In Zukunft werde es statt zwei Verfahrenstypen nur mehr ein einheitliches, konzentriertes Genehmigungsverfahren geben, nämlich das vereinfachte Verfahren. Das führe dazu, dass sich die Entscheidungsfrist von vorher neun Monaten auf sechs Monate reduziert werden soll. Projektwerbende bekämen zudem mit der neuen Vorentscheidung die Möglichkeit, grundlegende Fragen vorab zu klären. Ob dies in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird und werden kann, ist fragwürdig, weil schon bisher oftmals die neun Monate nicht eingehalten werden konnten.
Es soll auch eine zentrale digitale Kundmachung über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kommen. Auch die Beteiligungs- und Mitspracherechte werden neu geregelt, unter anderem jene von Gemeinden und Umweltorganisationen.
Der wohl strittigste Punkt bei den Umweltorganisationen ist der Entfall der Kumulationsbestimmungen, wonach bisher mehrere kleinere Projekte in einer Region gemeinsam betrachtet werden konnten. Wenn jedes einzelne Projekt unter einem UVP-Schwellenwert bleibt, kann aber die Gesamtbelastung erheblich sein, so die Befürchtungen.
Bei Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse soll der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden ausgeweitet werden können. Die Pflicht der Behörde, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, soll gelockert werden. Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen ist ein flexibleres System vorgesehen.
Die größte Sorge in der erneuerbaren Branche bleibt jedoch die Rechtsunsicherheit, die mit der Novelle nicht aufgehoben wird, was aber von großer Bedeutung ist.
CO2-Speicherung ermöglichen
Der zweite vorgestellte Baustein ist das CO2-Speichergesetz, das eine Kompensation mittels Speicherung (CCS) vor allem für energieintensive Industrien wie Stahl ermöglichen soll. Die Erkundung geeigneter geologischer Speicher wird unter einem Genehmigungsregime möglich. Es ist eine jährliche österreichweite Obergrenze von 3 Mio. Tonnen CO₂ vorgesehen. Die größten offenen Fragen sind: Welche Emissionen sind unvermeidbar, denn CCS soll nicht als Alternative zum Status quo gelten; wie sicher sind die Lagerstätten über Jahrzehnte betrachtet, und wer haftet dafür, wenn die Betreiber eventuell nicht mehr existieren oder es zu Leckagen kommt?

