Kritik seitens Verbände und Wissenschaft

24.09.2026
Bei der Pressekonferenz im Regierungsgeb‰ude am Stubenring wurde das Klimagesetz vorgestellt

(AFU) – Nach sechs Jahren Wartezeit wurde am 18. September der Entwurf für ein neues Klimagesetz in Begutachtung geschickt, um den EU-Anforderungen zu entsprechen. Die Begutachtungsfrist läuft bis 30. Oktober. Während die Regierung den Gesetzesvorschlag lobt, sehen die Verbände der Erneuerbaren Energien, die Umwelt-NGOs und große Teile der Wissenschaft den Entwurf als einen Minimalkonsens, der nur den EU-Vorgaben entspricht und keine großen Ambitionen für die Energiewende beinhaltet. Der Entwurf legt keine Verbote oder konkrete Einzelmaßnahmen fest, sondern will einen Rahmen für Ziele, Planung, Zuständigkeiten, Monitoring und Nachsteuerung der österreichischen Klimapolitik schaffen, heißt es.

Die wichtigsten Inhalte

Das Klimagesetz gilt grundsätzlich außerhalb des ETS-Systems. Im EU-Emissionshandelssystem sind große Teile der Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie reguliert. Außerhalb des ETS-Systems soll Österreich bis 2040 klimaneutral werden. Dazu soll ein Klimafahrplan von Gremien (Bund und Länder) bis Ende 2027 erarbeitet werden, die konkrete aber nicht verpflichtende Maßnahmen erarbeiten. Und nun kommt das intensiv diskutierten Aber: Die sogenannte Standortklausel soll eine Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung des Klimafahrplans bzw. der Maßnahmen und Ziele ermöglichen, wenn Entwicklungen erhebliche volkswirtschaftliche oder soziale Folgen haben (wie Finanzkrise oder Pandemie). Parameter wurden diesbezüglich nicht vorgegeben, also sprich, ab wann spricht man zum Besipiel von einer Finanzkrise.

Diese Klausel wurde von der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung (IV) mit dem Argument gefordert, den Wirtschaftsstandort absichern zu können. Vor allem die IV hat auch medial diesbezüglich stark und erfolgreich die Trommel gerührt, was sehr erstaunlich ist, dass die Medien darauf aufgesprungen sind, da das Klimaschutzgesetz praktisch alle IV-Mitglieder nicht betrifft, da sie ins ETS-System fallen.

Es wird auch ein Korrekturmechanismus vorgeschlagen, wenn Österreich vom vorgesehenen Zielpfad abkommt, soll die Bundesregierung innerhalb von sechs Monaten mit einem Sofortprogramm gegensteuern können.  Das Gesetz soll Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft in einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen zusammenfassen. Sektorale Ziele sind aber nicht vorgesehen. Die Fortschritte bei den Klimazielen sollen systematischer überwacht und dokumentiert werden.