
(PA_BMLUK_ÖBMV) – Die „Sanierungsoffensive Neu“ des Bundes setzt auf zwei zentrale Instrumente: Den „Sanierungsbonus“ für die thermisch-energetische Sanierung sowie den „Kesseltausch“, mit dem der Umstieg von fossilen Öl- und Gasheizungen auf umweltfreundliche Heizsysteme unterstützt wird.
Seit der Neuauflage Ende November 2025 hat sich gezeigt, dass rund zwei Drittel des Antragsvolumens auf den Sanierungsbonus entfallen und nur rund ein Drittel auf den Kesseltausch. Da der Kesseltausch im Vergleich jedoch eine deutlich höhere CO₂-Einsparung pro eingesetztem Euro erzielt, wird die Sanierungsoffensive angepasst. Neue Registrierungen und Förderanträge sind ab heute, den 2. Februar 2026, nur mehr für den Kesseltausch möglich.
Umweltminister Norbert Totschnig: „Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Sanierungsoffensive wirkt und ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase sowie zum Aufschwung für Österreich. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, besonders in Zeiten knapper Budgets die vorhandenen Mittel möglichst effizient auf CO₂-Einsparung auszurichten. Deshalb setzen wir mit dem restlichen Jahresbudget einen klaren Schwerpunkt auf den Kesseltausch. Bereits gestellte Förderanträge und Registrierungen bleiben von dieser Anpassung selbstverständlich unberührt.“
Seit dem Start im November 2025 wurden bereits Anträge im Volumen von rund 220 Millionen Euro gestellt. Insgesamt sind von 2026 bis 2030 jährlich 360 Mio. Euro vorgesehen. Im Vorjahr wurde die Sanierungsoffensive von Umweltminister Totschnig neu aufgestellt und die maximale Förderquote von 75 Prozent auf 30 Prozent reduziert. So werden die öffentlichen Mittel effizienter eingesetzt und pro Steuereuro gelingt mehr C02-Einsparung.
Biomasse-Verband begrüßt Fokussierung auf den Kesseltausch
Der Österreichische Biomasse-Verband begrüßt die von HBM Norbert Totschnig angekündigte Fokussierung des Förderbudgets im Rahmen der Sanierungsoffensive auf den Kesseltausch und damit auf den aktiven Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen. „Investitions- und Planungssicherheit sind die obersten Maxime für die Kundinnen und Kunden sowie für die gesamte Kessel- und Installateursbranche. Die Kesseltauschförderung ist das ‚Gaspedal‘ der Energiewende. Gerade beim Umstieg von fossil betriebenen Heizungssystemen auf erneuerbare lässt sich eine besonders hohe Fördereffizienz erzielen – dazu zählen neben Pellets-, Hackgut- sowie Scheitholzheizungen und Wärmepumpen auch Biomasse-Nah-/Fernwärmeanlagen“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. „Auf rund 10 Mrd. Euro belaufen sich jährlich die Importkosten für fossile Energieträger. Mehr als 70 % bezieht Österreich aus Kasachstan, Libyen und dem Irak und damit aus politisch instabilen Krisengebieten. Dabei schafft die Bioenergie regionale Wertschöpfung, Beschäftigung und Kaufkraft. Heimische Unternehmen und Forschungseinrichtungen sorgen dafür, dass unsere Bioenergie-Technologien auf den nationalen und internationalen Märkten Spitzenpositionen einnehmen. Biomasse ist die mit Abstand bedeutendste heimische Energieressource. Es gibt auch noch zur Genüge Ausbaupotenziale, wie die kürzlich vorgestellte Biomassestrategie der Österreichischen Energieagentur aufzeigt. Demnach kann bis zu 50% der heimischen Primärenergie durch Biomasse bis 2040 gedeckt werden. Dazu braucht es aber auch ein kontinuierliches Anreizprogramm der Bundesregierung.“
Neue Landesförderung in der Steiermark
Mit 1. Februar 2026 begann auch die Aktion „Förderung Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme“ in der Steiermark. Unterstützt wird der Ersatz von veralteten und nicht mehr energieeffizienten Biomassekesseln und Wärmepumpen mit einem Mindestalter von 15 Jahren in bestehenden Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäusern durch energieeffiziente Biomassekessel oder Wärmepumpen bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 100 kW, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist. Es darf keine wirtschaftliche Anschlussmöglichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz bestehen. Die maximale Förderhöhe beträgt für Biomassekessel max. 3.000 bzw. für Wärmepumpen 1.500 Euro. Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten begrenzt.

