
(AFU) – Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) organisierte Mitte November einen Fachdialog zum Thema „Wärmewende im Recht“, wo man sich schwerpunktmäßig mit dem Wohnrecht auseinandersetzte.
Zahlreiche Novellen nötig
Statt der Bevölkerung ein klares Ausstiegsszenario aus allen fossilen Energieträgern mit einem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) zu geben, entschied sich die Vorgänger-Regierung für hohe Förderungen, die auch zu ansehnlichen Kesseltauschraten geführt haben, die Sanierungsrate aber trotzdem gleichblieb. Die neue Regierung kürzte diese Förderungen aufgrund der Budgetlage, wodurch die nötigen Tauschraten bzw. Sanierungsziele nicht erzielt werden können. Um dies zu erreichen, müssten stattdessen ordungspolitische Maßnahmen gesetzt werden. Neben einem EWG wären viele weitere Rechtsmaterien zu novellieren. Darunter vor allem das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Mietrechtsgesetz (MRG), Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG). Mit Spannung wird auch die für 2026 angekündigte Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) erwartet, wo Gasnetzstilllegungspläne ein großes Thema sein werden. In Summe müssen alle Novellen ein Ziel haben: Die Wärmewende muss sich für alle Beteiligten (Eigentümer, Mieter, etc.) auch rechnen.
Nutzer-Investor-Dilemma
In diesen Gesetzesmaterien kommen laut Experten und Expertinnen des Fachdialogs die wichtigsten Probleme zum Tragen: der Heizungstausch erfordert zum Beispiel im Bereich des Wohnungseigentums in den meisten Fällen die Zustimmung aller anderen WohnungseigentümerInnen derselben Gemeinschaftsanlage. Im Mietrechtsbereich ist fraglich, ob es sich beim Heizungstausch um eine Erhaltungs- oder eine Verbesserungsmaßnahme handelt und ob MieterInnen eine Maßnahme deshalb dulden müssen oder nicht. Nicht zuletzt und von besonderer Tragweite ist die Frage der Finanzierung und Kostentragung beim Heizungstausch, bei dem es sich einerseits um eine hohe Investition handelt, die aber andererseits Entlastung bei der Energiekosten verspricht – das sogenannte Nutzer-Investor-Dilemma.
Sanierung in Wohngebäuden
Wie der Heizungstausch in Wohngebäuden mit Gasthermen trotzdem funktionieren kann, zeigte Ernst Bach von der Sozial AG auf, der alle „Wohnrechtsformen“ verwaltet. Grundsätzlich hat man auf praktisch alle Objekte eine PV-Anlage installiert und dabei auf Anergienetze gesetzt, um auch eine Kühlung im Sommer zu ermöglich. Die anfallende Wärme wird möglichst mit Grundwasser- oder Erdsonden für den Winter gespeichert. Sein Zugang ist die Zentralisierung des Heizsystems über den Kamin oder die Fassade, wobei die Heizzentrale mit Wärmepumpen entweder am Dach oder in einem Container untergebracht ist. Die Sanierung kostet zwischen 3.500 bis 5.000 Euro pro Wohnung plus Aufpreis 2.500 Euro bei einer Wärmepumpe. Zum Vergleich koste laut Bach eine neue Gastherme auch rund 5.000 Euro und der Kunde profitiere: kostengünstiger inklusive höherer Wohnqualität (Kühlung) und keine Großbaustelle in der Wohnung.
Eine große Herausforderung stellt die Sanierung eines Gründerzeitgebäudes mit Richtwertmietzins dar, wo die Kosten laut Hans Jörg Ulreich, Ulreich Bauträger und WKÖ-Gruppensprecher Bauträger, bei 4.500 Euro/m2 liegen. „Mit fixem Richtwertmietzins ist eine Sanierung in keinster Art und Weise finanzierbar. Deshalb können uns die Kosten nicht aufgezwungen werden, wobei der Mieter der Nutznießer ist, der zusätzlich nur die Hälfte des Miet-Marktpreises bezahlt“, so Ulreich. Deshalb verwundert es nicht, dass so viele Gründerzeitwohnungen einfach leer stehen. „Wir müssen Anreize schaffen, dass Investoren eine Perspektive haben“, forderte er.

