Besorgniserregendes EU-Urteil

Save the date Weiter EABG-Entwurf mit Licht und Schatten

Blankoscheck für Gas- und Atomkraft

11.09.2025

(PA_EREF) – Die Zurückweisung der österreichischen Klage gegen die Aufnahme von Kernenergie und fossilem Gas in die EU-Taxonomie durch das Gericht der Europäischen Union (General Court; Anmerkung: Nicht vom Gerichtshof) ist ein schwerer Schlag. Das Urteil bestätigt, dass die Europäische Kommission bei der Verabschiedung des ergänzenden delegierten Rechtsakts zu klimabezogenen Screening-Kriterien im Rahmen ihrer übertragenen Befugnisse gehandelt hat. Das Urteil räumt der Kommission einen weiten Spielraum ein, politisch sensible Maßnahmen mittels delegierter Rechtsakte einzuführen, selbst wenn diese Fragen von erheblicher ökologischer, rechtlicher und demokratischer Bedeutung sind.

„Dies ist ein Blankoscheck für Gas- und Atomkraft“, sagte Dörte Fouquet, Direktorin des EREF. „Das Gericht hat de facto eine regulatorische Abkürzung gebilligt, die es der Kommission ermöglicht, sowohl wissenschaftliche Standards als auch den ordnungsgemäßen Gesetzgebungsprozess zu umgehen. Das Ergebnis ist ein zutiefst politisierter Akt, der die Glaubwürdigkeit der EU in Sachen Klimaschutz untergräbt und die Rolle erneuerbarer Energien in den Hintergrund drängt.“

Die Auswirkungen dieses Urteils sind höchst besorgniserregend. Indem das Urteil die Einbeziehung von Atomkraft und fossilem Gas ohne eine vollständige Lebenszyklusanalyse zulässt, missachtet es das Vorsorgeprinzip und die zentrale Nachhaltigkeitsdefinition des Brundtland-Berichts von 1987. Es senkt die Messlatte für das, was als „grün“ gilt, und öffnet Tür und Tor für groß angelegtes Greenwashing.

Darüber hinaus lehnte es das Gericht ab, die Kommission zu verpflichten, vor- und nachgelagerte Auswirkungen wie Uranabbau, Brennstofftransport oder die Auswirkungen von Dürren auf den Betrieb von Kernkraftwerken zu bewerten. Es akzeptierte auch die Logik, dass fossiles Gas im Rahmen der Taxonomie als Brückentechnologie gilt, obwohl der delegierte Rechtsakt deutlich niedrigere Emissionsgrenzwerte zulässt als die ursprünglich von der technischen Expertengruppe der Kommission empfohlenen.

EREF warnt davor, dass dieses Urteil das falsche Signal an Finanzmärkte, politische Entscheidungsträger und Investoren senden könnte, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Union den Einsatz wirklich erneuerbarer und dezentraler Energielösungen dringend beschleunigen muss. Es wirft zudem grundlegende Fragen zur Kompetenzverteilung zwischen der Kommission und den Mitgesetzgebern der EU auf. 

Da mehrere weitere rechtliche Anfechtungen des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie noch anhängig sind, empfiehlt EREF dem Europäischen Parlament und dem Rat dringend, die Nutzung delegierter Befugnisse sorgfältig zu prüfen und ihre volle gesetzgeberische Rolle zur Wahrung der Integrität und Nützlichkeit des Nachhaltigkeitsrahmens der EU wahrzunehmen. „EREF ist zuversichtlich und hofft, dass Österreich vor den Europäischen Gerichtshof zieht (Court of Justice)“, betont Dörte Fouquet.