Marktprämienverordnung in Begutachtung

Ausgezeichnete App … Weiter Bund startet Bioökonomie-Netzwerk

Zuschüsse für Ökostrom-Erzeugung

29.06.2022

(PA_BMK) – Mit der heute startenden dreiwöchigen Begutachtung der Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ermöglicht die Bundesregierung den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen. Die Kraftwerke, die durch diese Verordnung ermöglichen werden, erzeugen jährlich 4,5 Milliarden Kilowattstunden heimischen Ökostrom. Damit erspart sich Österreich nicht nur 1,5 Millionen Tonnen Co2 jährlich, sondern auch den Import von fossiler Energie.

Für die Errichtung von kleineren Anlagen (PV, Wind, Biomasse, Wasserkraft) stehen bereits jetzt im Rahmen der EAG Investitionsförderung knapp 300 Millionen Euro zu Verfügung. Durch die Marktprämien-Verordnung werden weitere Mittel mobilisiert. Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall zu niedriger Marktpreise einen Zuschuss zur Erzeugung. Durch die Errichtung von erneuerbaren Energien werden teurere fossile Kraftwerke aus dem Markt gedrängt.

Erstmals wird die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von 700 Megawatt Photovoltaik, 280 Megawatt (2020) bzw. 390 MW (2023) Windkraft, 15 Megawatt Biomasse und 90 Megawatt Wasserkraft (2022) bzw. 170 MW (2023) und 1,5 Megawatt Biogas zur Stromerzeugung zu Verfügung. Die ersten Fördercalls sollen im Herbst 2022 stattfinden und über die EAG-Abwicklungsstelle bearbeitet werden.

Der Ökostromausbau mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll das Rekordjahr 2022 fortsetzen. Über die gesamte Laufzeit generiert das EAG in Summe eine Wertschöpfung von 21,6 Mrd. Euro. Die Beschäftigungseffekte belaufen sich auf 254.000 Arbeitsplätzen (25.400 Arbeitsplätze jährlich).

Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin: „Der brutale Krieg in der Ukraine und Wladimir Putins Erpressungsversuche führen uns klar vor Augen: Wir müssen raus aus den fossilen Brennstoffen – und das so schnell wie möglich. Die Marktprämienverordnung ist ein weiterer, wichtiger Schritt in diese Richtung – denn jede neue Photovoltaik-Anlage, jedes Windrad, jedes Biomasse-Werk bringt uns ein Stück Unabhängigkeit zurück und schützt unser Klima.“

Martin Kocher, Wirtschaftsminister: „Mit der Marktprämienverordnung fördern wir den Ausbau von Ökostrom und ermöglichen damit Planungssicherheit für die heimischen Unternehmen. Der Ausbau erneuerbarer Energieträger hat positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und führt zu bedeutenden Wertschöpfungseffekten für den Wirtschaftsstandort Österreich. Angesichts der aktuellen geopolitischen Entwicklungen ist der rasche Ausbau alternativer Energieformen eine Notwendigkeit, um langfristig und nachhaltig Versorgungssicherheit sicherstellen zu können.“

Stellungnahme:

IG Windkraft: Verbesserungsbedarf …