35 Mio. Euro für große Strom- und Wärmespeicher

2024 bringt ideale Voraussetzungen … Weiter Biogas: Neue Preisberechnung für …

Für netzdienliche Projekte von Investoren

11.01.2024

(PA_KLIEN) – Innovative Lösungen, die helfen Energie effizient zu speichern und zu einer stabilen Energieversorgung beitragen – genau diese braucht es, um den Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft zu ermöglichen. Mit dem Programm „Großspeicheranlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds netzdienliche Strom- bzw. Wärmespeicheranlagen, die mit einer erneuerbaren Energieaufbringung kombiniert betrieben werden, mit 35 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Ziel des Programms „Großspeicheranlagen“ ist es sowohl zu einer Versorgungsoptimierung des Energiesystems beizutragen als auch durch Best-Practice Beispiele Initiatoren zu einer konkreten Umsetzung von netzdienlichen Projekten anzuregen. Dadurch soll die Verbreitung von mittelgroßen und großen Speicheranlagen im Energieversorgungssystem vorangetrieben werden.

Die Ausschreibung richtet sich an Investoren:innen, die sich die Planung und Umsetzung von innovativen mittleren und großen Strom- sowie Wärmespeichern zum Ziel gesetzt haben. 

Gefördert werden 

  • mittlere Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von 51 bis 250 kWh (10 Mio. Euro),
  • große Stromspeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 251 kWh (10 Mio. Euro) sowie
  • Wärmespeicheranlagen, die netzdienlich betrieben werden können (15 Mio. Euro)

Die Reihung der innovativen großen Strom- und Wärmespeicheranlagenprojekte erfolgt durch eine Jury anhand von Beurteilungskriterien.

Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden oder neu errichteten Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. 

Die Einreichung ist ausschließlich online unter http://tinyurl.com/4yfbm2vv möglich. 

Die Ausschreibung ist ab sofort bis 31.5. 2024, 12:00 Uhr geöffnet. Für die Fertigstellung haben Förderwerber:innen 36 Monate Zeit. Ein Beratungsgespräch bis spätestens eine Woche vor der Einreichfrist sowie ein detailliertes Monitoring durch die Begleitforschung für große Stromspeicher- und Wärmespeicheranlagen sind verpflichtend.

Die Förderaktion „Großspeicheranlagen“ kann nicht mit anderen Förderungen des Klima- und Energiefonds kombiniert werden.

Weitere Informationen

Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind unter http://tinyurl.com/5n95z9ut abrufbar.

Leitfaden „Großspeicheranlagen 2023“:
http://tinyurl.com/2t6azmuh