Entlastungsmaßnahme für Lebensmittelversorgung

01.12.2022

(PA_BML) – „Für viele Bäuerinnen und Bauern stellen die aktuell hohen Strompreise eine große wirtschaftliche Herausforderung dar. Darum stellen wir zusätzlich zu den bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen einen Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft zur Verfügung. Mit einem Volumen von 120 Mio. Euro setzen wir damit eine weitere gezielte und unbürokratische Unterstützung um, die nicht nur die Kostenbelastung abfedert, sondern auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichert“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschig und skizziert die Details der entsprechenden Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML).

Das Modell wurde vom BML gemeinsam mit der Interessensvertretung und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen und umfasst die gesamte landwirtschaftliche Urproduktion, wie auch das landwirtschaftliche Nebengewerbe:

  1. Stufe: Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug: Der Zuschuss wird differenziert nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar/Großvieheinheiten) berechnet und großteils per Autoantrag abgewickelt. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt. 
  2. Stufe: Verbrauchsabhängiger Zuschuss: Definiert sind stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder, die basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch einen Antrag stellen können. Dazu gehören u.a. elektrisch betriebene Beregnung, Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Produktion im geschützten Anbau; Aquakultur; Weinproduktion; Buschenschank oder auch Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen etc. 

Abwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses Landwirtschaft erfolgt für Stufe 1 im zweiten Quartal 2023 sowie für Stufe 2 im zweiten Halbjahr 2023. Details stehen unter www.landwirtschaft.at zur Verfügung. 

Der Stromkostenzuschuss gehört zu einem umfassenden Entlastungspaket, das die Bundesregierung bereits umgesetzt hat, um bäuerliche Familienbetriebe zu unterstützen. Zusätzlich zum 28 Mrd. Euro Anti-Teuerungs-Paket mit dem bereits ausgezahlten Klimabonus oder der doppelten Familienbeihilfe im August wird noch heuer das 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket an die Bauern ausgezahlt. Ende September wurden bereits 9 Mio. Euro für den geschützten Anbau, also die Obst- und Gemüseproduktion in Glashäusern, ausgezahlt. Umgesetzt wurde zudem die Anhebung der Pauschalierungsgrenzen oder auch die Beantragung der Agrardieselrückvergütung.